Für den wissenschaftlichen Nachwuchs gibt es in der Regel keine systematische Vorbereitung auf die Aufgaben in der Universität oder andere berufliche Tätigkeitsfelder.
Doktorandinnen und Doktoranden sowie Habilitandinnen und Habilitanden entwickeln ihre fachlichen Kompetenzen und ihre Forschungsqualifikation üblicherweise in Zusammenarbeit mit ihren Betreuerinnen und Betreuern und ihren Mentorinnen und Mentoren. Die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse für die Lehre, für Leitungs- und Verwaltungsaufgaben sowie relevante Schlüsselqualifikationen werden jedoch überwiegend autodidaktisch und unsystematisch erworben.
Deshalb fördert die JGU die Kompetenzen des wissenschaftlichen Nachwuchses auf verschiedenen Wegen:
Das Angebot
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Das ZQ unterstützt mit der Konzeption und Durchführung des "Allgemeinen Promotionskollegs" die Doktorandinnen und Doktoranden der JGU und bietet diesen eine ganze Reihe von Workshops im Bereich der Soft-Skills an.
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Ab 1.1.2017 wird das ZQ nicht mehr aktive Tagungsreisen von Doktorandinnen und Doktoranden durch Reisekostenzuschüsse finanzieren. Die Aufgabe übernimmt die Stabsstelle "Forschung und Technologietransfer". Ihre Ansprechpartnerin wird Frau Dr. Ewa Vittorias (20740) sein. Auch Aktionen von Promovierenden, aber auch von Instituten oder informellen Zusammenschlüssen Lehrender, die Aktivitäten für Promovierende anbieten, werden nicht mehr finanziell vom ZQ unterstützt; Auch hier sei an Frau Dr. Vittorias verwiesen.
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Unter dem Titel "Auf dem Weg in die Wissenschaft" bietet das ZQ ein ergänzendes Qualifizierungsprogramm für Habilitandinnen und Habilitanden, Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren, andere Postdocs und interessierte Habilitierte an.
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Dem wissenschaftlichen Nachwuchs stehen darüber hinaus, wie allen Lehrenden, die Angebote des Hochschulevaluierungsverbundes Südwest zur Hochschuldidaktik zur Verfügung. Für Neueinsteiger in die akademische Lehre werden zudem gesonderte Veranstaltungen angeboten.
- Das ZQ erstellt im Auftrag der Universitätsmedizin Gutachten zur Evaluation der Lehrtätigkeit entsprechend den Anforderungen der Habilitationsordnung des Fachbereichs Medizin.