Akkreditierung

Die JGU bietet als systemakkreditierte Hochschule eigene Akkreditierungs- und Reakkreditierungsverfahren für sämtliche ihrer Studiengänge an. Die positive Systemakkreditierung bescheinigt der JGU, dass ihr Qualitätssicherungssystem im Bereich von Studium und Lehre geeignet ist, das Erreichen der Qualifikationsziele und die Qualitätsstandards ihrer Studiengänge zu gewährleisten und dabei eine Qualitätskultur zu schaffen, die von einem breiten Qualitätsbewusstsein in der Hochschule getragen wird.

Die JGU hat 2011 als bundesweit erste deutsche Hochschule das offizielle Akkreditierungssiegel des Akkreditierungsrates erhalten und 2014 die damit verbundene Zwischenevaluation erfolgreich durchlaufen.

2020 wurde die JGU erneut erfolgreich systemakkreditiert.

Zudem wurde die JGU 2016 im Rahmen der sogenannten „Experimentierklausel“ seitens des Akkreditierungsrates ausgewählt, die Fortentwicklung des Akkreditierungswesens in diesem Experiment mitzugestalten.

Den hierzu entwickelten Ansatz, der unter dem Titel „Kollegiales Audit“ firmiert, hat der Akkreditierungsrat als ein „positives Beispiel für ein Instrument der Qualitätsentwicklung“ bewertet, „das Antworten auf zentrale Fragen der hochschulinternen Akkreditierung formuliert, einen innovativen Ansatz des Peer-Learning-Prinzips verfolgt und damit das Potenzial besitzt, Diskussionsprozesse zur Qualitätskultur in Gang zu setzen, die nicht in erster Linie auf die Einhaltung vorgegebener Standards ausgerichtet sind.“

 

Leitidee des Kollegialen Audits

Ziel der Kollegialen Audits ist es, die durch die Systemakkreditierung extern zugewiesene institutionelle Selbstständigkeit in Fragen der Qualitätssicherung und Steuerung mit einem Audit-Verfahren zu verbinden, welches gegenüber dem derzeit starken Legitimationscharakter einen stärker Qualität entwickelnden Charakter aufweist.

Mit dem Ansatz des Kollegialen Audits sind an der JGU insbesondere vier Perspektiven verbunden:

  • Stärkung kollegialer Verantwortung: Kollegiale Audits sollen einen Beitrag zur Stärkung kollegialer Verantwortung in den Fächern leisten und kollegialen Austausch zum wesentlichen Prinzip der internen und externen Qualitätssicherung machen.
  • Thematische Fokussierung: Kollegiale Audits sollen an den konkreten universitätsinternen Herausforderungen ansetzen. Als Qualitätssicherungsverfahren fokussieren sie dabei auf spezifische Probleme und anlassbezogene Fragestellungen.
  • Reflexion statt Bewertung: Kollegiale Audits heben die in üblichen Begutachtungsverfahren obligatorische Differenzierung nach Bewertenden und Bewerteten auf. Sie stellen vielmehr auf das Prinzip der Peer-Beratung ab. Der Blick der Externen soll somit zur Reflexion der eigenen Praxis und nicht zu deren Bewertung beitragen.
  • Internationale Orientierung: Kollegiale Audits sollen durch länderübergreifende Kooperationen den internationalen Austausch zwischen Hochschulen in Fragen der Qualität von Studium und Lehre sowie der wechselseitigen Betrachtung von QM-Systemen fördern.