Reakkreditierung

Die Reakkreditierung stellt die Voraussetzung zur Weiterführung von Studiengängen an der JGU nach Ablauf der Akkreditierungsfrist dar. Der Fokus dieses Verfahrens liegt – im Vergleich zur Erstakkreditierung – auf den bereits gemachten Erfahrungen und Veränderungen des Studienprogramms nach einer bestimmten Laufzeit.

Die Bewertung der Qualität von Studiengängen erfolgt modellgeleitet im Hinblick auf die Ziel-, Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität. Dabei steht ein Vergleich zwischen der Zielsetzung und Zielerreichung des Studiengangs unter Berücksichtigung der dafür vorgesehenen Strukturen und der etablierten Prozesse innerhalb des Fachs/Studiengangs im Vordergrund.

 

Der Reakkreditierungsprozess gliedert sich in folgende zentrale Verfahrensschritte:

  • Der Reakkreditierungsprozess startet mit der Einreichung des Antrags auf Reakkreditierung eines Studienprogramms.
  • Grundlage der Bewertung durch das ZQ stellen die Ergebnisse der kontinuierlichen studiengangbegleitenden Qualitätssicherung der JGU dar, welche den Fächern über das ZQ zur Verfügung gestellt werden (Ergebnisse aus Lehrveranstaltungsbefragungen, Studieneingangsbefragungen, Absolventenbefragungen). Diese werden im Rahmen des Reakkreditierungsprozesses in vom ZQ moderierten Evaluationsgesprächen mit verschiedenen am Studiengang beteiligten Akteuren vertiefend erörtert.
  • Im Hinblick auf besondere Fragestellungen bezieht das ZQ hochschulexterne Experteninnen und Experten in das Verfahren ein (d.h. professorale Beraterinnen und Berater; Beraterinnen und Berater aus dem Bereich der Berufspraxis sowie Studierendenvertreterinnen und -vertreter).
  • Die interne Reakkreditierung schließt mit einer Stellungnahme des ZQ ab. Sind sämtliche eventuelle Auflagen und Empfehlungen erfüllt, vergibt das ZQ eine interne Reakkreditierungsurkunde und bringt dem Akkreditierungsrat den erfolgreichen Abschluss des Verfahrens zur Kenntnis.

Ausführliche Informationen zum Ablauf und den Zuständigkeiten finden sich im Handbuch “Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung zur Einrichtung und Weiterführung von Studiengängen an der JGU” .