Zentrum für Qualitätssicherung
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Systemakkreditierung - Entstehungsbedingungen


Gegenwärtig haben sämtliche neue Bachelor- und Masterstudiengänge vor ihrer Einrichtung ein umfangreiches Qualitätssicherungsverfahren, die sogenannte Programmakkreditierung, zu durchlaufen. Bislang übernehmen diese Aufgabe Akkreditierungsagenturen, die mit Hilfe unabhängiger Gutachtergruppen überprüfen, inwieweit geplante Curricula den bundesweit vorgeschriebenen Anforderungen an die gestuften Studiengänge entsprechen.

Bei diesen Programmakkreditierungsverfahren zeichnen sich seit einiger Zeit jedoch Tendenzen ab, die alternative Verfahrensansätze angeregt haben: Zum einen galt es, den Auslastungen von Agentur-Kapazitäten durch die steigende Zahl von Verfahren zu begegnen. Zum anderen war im Sinne der Bestrebungen um eine Autonomie der Hochschulen zu gewährleisten, das Know-how über Qualitätssicherungsverfahren auch in Zukunft bei den Hochschulen selbst zu konzentrieren, nicht ausschließlich bei den Agenturen.

Seit dem Jahre 2008 ermöglicht daher der Akkreditierungsrat (Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland) auch eine Akkreditierung auf einer übergeordneten Ebene, nämlich auf der des Qualitätssicherungssystems einer Hochschule. Das Verfahren zu einer solchen „Systemakkreditierung“ folgt einem vom Akkreditierungsrat festgelegten Kriterienraster und Ablaufplan und kann durch eine für die Systemakkreditierung von Hochschulen zugelassene Akkreditierungsagentur vorgenommen werden.

 

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Dr. Sabine Fähndrich
Tel.: 06131 / 39-25427
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Daniela Heinze, M.Sc.
Tel.: 06131 / 39-27033
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